Eines
vorweg: Der Autor findet es wichtig, altes Kulturgut einschliesslich
der Architektur einzelner Gebäude oder auch ganzer Stadtteile
zu erhalten bzw. sorgfältig zu rekonstruieren.
Leider
erweisen sich die "Schutzmassnahmen" oft als Bumerang:
Das Amt für Denkmal-Schutz als Amt für Denkmal-Zerstörung?!

Ein
eigentlich wunderschönes
Ensemble in Plau am See -
Opfer des DenkmalSchutzes!
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Viele Gäste
verstehen nicht, dass noch immer so viele Ruinen und verfallene
Gebäude in Ostdeutschland das Bild des Landes verunstalten.
Vieles sieht heute wesentlich schlimmer aus als vor 20 Jahren,
weil seit der "Wende" nichts mehr dran gemacht wurde.
Es gibt
viele Gründe für den Verfall:
Fehlendes
Geld, mangelndes Interesse der neuen - nicht selten westdeutschen
und damit weit weg wohnenden - Eigentümer an den hinzugewonnenen
und oft unrentablen Immobilien oder noch immer ungeklärte
Eigentumsverhältnisse (wieso eigentlich nach so langer
Zeit??!!)
Todesurteil
Denkmalschutz:
Besonders
tragisch aber ist es, dass viele Gebäude nicht restauriert
werden, weil der Denkmal-"Schutz" Auflagen erteilt,
die eine sinnvolle Nutzung der betroffenen Gebäude nicht
zulässt. Also werden diese an sich schützenswerten
Gebäude gar nicht restauriert und in den meisten
Fällen nicht 'mal so gegen Alter, Wind und Wetter geschützt,
dass sie wenigstens nicht noch mehr Schaden nehmen. Vielleicht
ist der Eigentümer froh, wenn das alte Ding endlich in
sich zusammenfällt . . .
Dabei sind
es keineswegs immer oder auch nur überwiegend private Eigentümer:
Oft sind es die Kommunen selbst bzw. Land und Bund, denen nach
der Auflösung der DDR diese Immobilien zugefallen sind.
Jetzt werden sie oft für nicht viel mehr als einen symbolischen
Preis zum Verkauf angeboten, aber wer will sich schon so ein
altes Haus mit Denkmalschutz-Auflagen "an die Backe binden"?
Selbst der
Erwerb einer Immobilie, die nicht als Einzel-Denkmal ausgewiesen
ist, kann Probleme mit sich bringen, denn so ein altes Haus
kann jederzeit noch nachträglich unter "Schutz"
gestellt werden.
In fast
allen Städten gibt es aber sowieso "Sanierungsgebiete",
in denen es strenge Vorschriften gibt für die Sanierung
der Gebäude. Das ist sicherlich eine gute und sinnvolle
Sache, um die wunderschönen alten, einheitlichen Stadtbilder
zu erhalten. Klare Vorschriften und damit klare Bedingungen
für die Bauherren!
"EinzelDenkmal"
hingegen, das bedeutet: Jeder noch so kleine Schritt muss mit
der zuständigen Behörde abgestimmt werden. Papierkrieg
und Besprechungen ohne Ende. Wer kann und will sich das schon
leisten?
Fazit:
Viele alte
Gebäude könnten saniert und gerettet und die Stadtbilder
verschönt werden, wenn man die betroffenen Immobilien aus
dem Denkmalschutz entlassen würde. Kommunal entwickelte
Bauvorschriften (sog. Sanierungssatzungen) reichen in vielen
- den meisten! - Fällen vollständig aus.
Oder: Bund
und Land und Kommunen müssten die unter Denkmalschutz stehenden
Gebäude mit eigenen Mitteln sanieren (wozu sie eigentlich
- sofern sie Eigentümer der Immobilien sind - sogar gesetzlich
verpflichtet wären . . .) und ggf. selbst nutzen: Als Museen,
Kulturstätten, Wohnungen, (verpachtete) Geschäftsräume
etc. Aber dazu reichen die öffentlichen Gelder natürlich
auch nicht aus.
Es
gibt nur einen realistischen Weg:
Rettet die alte Bausubstanz - schützt
sie vor dem Denkmalschutz!